Dieses Element besteht aus einer Kunex Wohnungseingangstüre der Widerstandsklasse 2 (WK2) in weiß mit einer Türblattbreite von 95 cm mit einer 4-Fach-Verriegelung, einer passenden Holzumfassungszarge FZ6-R mit Schließbleche für eine 4-fach-Verriegelung, einem passenden Drücker in Edelstahl sowie einem Spion. Beim Kauf und Verbau des gesamten Elements erhalten Sie ein Brandschutzzertifikat EI230.
- KUNEX Feuerschutztür TYP3-EI230-38-c (RW = 38 dB, KK c) farblackiert weiß mit Spionbohrung, WK2 mit 4-fach Verriegelung, ohne Rauchschutz, Normfalz 14/24 mm, Überschlagsprofil Soft, Feuerschutz EI230-C, RW = 38 dB (Toleranz = – 3 dB), KK c, 1,69 W/m2K, Einleimer Hartholz, 40,0 mm stark (+0,5/- 1,5 mm), WZYL-Schloss GEGE 121 Stulp 250/18/3 mm dekorsilber Dorn 60 mm montiert. FFO 923, 2 Bänder 3-tlg. Anuba 5.52 18 mm (Stahlzarge) vernickelt montiert, Bandposition: FFO 923. Türblattaußenmaß: 950/2030 mm
- Zarge Kunex FZ6-R (Softkanten) farblackiert weiß FZ6-R. Futterkanten gerundet, Verkleidungen 75/75 mm leicht gerundet. Einfachfalz Feuerschutz, einbruchhemmend WK2 (EI30-EH), Schließbleche für 4-fach-Verriegelung weiß montiert, FFO 923, 2 Bandhalterungen für 3-tlg. Bänder 552 vernickelt montiert, Bandbezugslinie oben 282 mm, unten 1440 mm. Normhöhe 2010 mm, FSTL: 900/2010
- Drücker SICURA 49 Knopf/Drücker für Türstärke 48-53 mm in Edelstahl, ZYL, WK2, EI30, Schildstärke außen: 15 mm, innen: 9 mm, inkl. Kernziehschutz, Verstellbereich mit Feder 11-17 mm
- Türspion 15 mm verchromt (lose)
- Blindzylinder Buche 95 mm
- ÜA-Kennzeichnung Nr.: R-14.1.1-17-8838 ausgestellt von: BPS-OÖ geprüft gemäß ÖNORM B3850 EI230
Für das Brandschutzzertifikat müssen sämtliche Artikel im Element gekauft und verbaut werden.
Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen: ÜA-Kennzeichnung von Feuerschutzelementen im Innenbereich und CE-Kennzeichnung von Elementen mit Feuer- und Rauchschutz im Außenbereich sind gesetzlich verpflichtend. Die Nichteinhaltung stellt einen klaren Rechtsverstoß dar und wird strafrechtlich geahndet. Einsatz ohne Türschließer bei Feuerschutzelementen nur durch behördliche Befreiung z.B. Baubescheid möglich.